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Wissenswertes rund um Mähzeiten

20.03.2020
Vermutlich nichts ist nervtötender als ein Nachbar, der die friedvolle Idylle im Garten mit dem Start eines Rasenmähers zunichtemacht. Kaum hast du dich entspannt mit einem Buch im Liegestuhl niedergelassen, beginnt auf der anderen Seite des Gartenzauns der Lärm, der jede Erholung unmöglich macht. Vielleicht ist es auch umgekehrt, und du willst schnell die Mittagspause nutzen, um eben den Rasen zu mähen oder hattest unter der Woche keine Zeit und willst das am Wochenende nachholen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Oder kann sich der Nachbar dann zurecht beschweren?

Vermutlich nichts ist nervtötender als ein Nachbar, der die friedvolle Idylle im Garten mit dem Start eines Rasenmähers zunichtemacht. Kaum hast du dich entspannt mit einem Buch im Liegestuhl niedergelassen, beginnt auf der anderen Seite des Gartenzauns der Lärm, der jede Erholung unmöglich macht. Vielleicht ist es auch umgekehrt, und du willst schnell die Mittagspause nutzen, um eben den Rasen zu mähen oder hattest unter der Woche keine Zeit und willst das am Wochenende nachholen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Oder kann sich der Nachbar dann zurecht beschweren?


Gesetzliche Ruhezeiten sind einzuhalten


Jedes Bundesland hat ein Landesemissionsschutzgesetz, in dem zulässige Lautstärken und Geräte mit ihren Betriebszeiten aufgeführt sind. Unterschiede gibt es dabei sowohl der Nutzung in Wohngebieten, Kleinsiedlungen, Erholungsgebieten bzw. Gewerbe- und Industriegebieten sowie der privaten und der gewerblichen Nutzung.

Während dabei für Privatleute strenge Regelungen hinsichtlich der Uhrzeiten gelten, brauchen sich Personen, die Rasenmäher im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder zu gewerblichen Zwecken nutzen, nicht an die Ruhezeiten halten.


Wann ist der Betrieb von Rasenmähern & Co. gestattet?


Grundsätzlich ist der Betrieb laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung §7 werktags zwischen 7 und 20 Uhr gestattet, allerdings gelten weitere Einschränkungen für die besonders lauten benzinbetriebenen Geräte. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb für alle motorbetriebenen Gartengeräte grundsätzlich untersagt. Hier sind die Nutzungszeiten auf 9-13 und 15-17 Uhr an Werktagen beschränkt.
Das Landes- oder Ortsrecht kann diese bundesweiten Zeiten allerdings weiter einschränken. Die Einschränkungen gelten im Übrigen nicht nur für Benzin-Rasenmäher. Betroffen sind davon auch Freischneider, benzinbetriebene Heckenscheren, Laubbläser, Vertikutierer, Motorkettensägen und Motorhäcksler. Ruhezeiten-Beschränkungen entfallen hingegen bei Geräten, die das EU-Ecolabel tragen und damit leiser als 59 dB sind.

Neben den Ruhezeiten während des Tages gelten selbstverständlich auch die Ruhezeiten bei Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr). In dieser Zeit sind alle Arbeiten untersagt, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.


Drohende Strafen bei Verstößen


Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten hält, kann durch das Ordnungsamt mit einem Bußgeld belangt werden. Die Höhe der Strafe variiert dabei von Ort zu Ort, kann jedoch bis zu 5.000 Euro betragen. Daneben besteht das Recht auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 906 BGB.


Benzinmäher vs. Elektromäher


Es gibt laute und weniger laute Gartengeräte. Elektromotoren arbeiten deutlich leiser und stören dadurch die Nachbarn weniger als die Benziner. Nachteile äußern sich lediglich in der Leistungsstärke, auf die es im unebenen Gelände oder auf großen Flächen ankommt. Wenn du allerdings einen mittelgroßen Rasen ohne überdurchschnittlich viele Hanglagen hast, reicht ein Elektromäher sicherlich aus, um das Rasenmähen effizient, umweltfreundlich und leise durchzuführen.


Wann darf der Rasenroboter mähen?


Rasenroboter arbeiten besonders leise, d. h. sie sind schon aus wenigen Metern kaum mehr zu hören. Hier ist es sogar möglich, die smarten Helfer in der Nacht loszuschicken, sofern keine anderen Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Allerdings ist hier etwas Feingefühl geboten. Schließlich mähen die Roboter nicht wie ein klassischer Rasenmäher nur über einen kurzen Zeitraum, sondern sind mehr oder weniger dauerhaft in Betrieb. Auch das kann zu Nachbarschaftsstreitereien führen, sodass du im Zweifelsfall eher auf den nächtlichen Betrieb verzichten solltest.

Zudem empfiehlt es sich hier auch, nützliche Tiere wie Igel zu berücksichtigen. Diese sind nachtaktiv, d. h. sie wagen sich in den Abendstunden aus ihren Verstecken, um auf Nahrungssuche zu gehen. Um Kollisionen und schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden, verzichtest du am Besten in den Nachtstunden auf den Einsatz der Geräte.


Bei einem Verstoß gegen die Ruhezeiten drohen empfindliche Geldbußen – vom Streit mit dem Nachbarn mal ganz abgesehen. Wenn du unnötigen Ärger vermeiden willst, hältst du dich entweder an die vorgeschriebenen Zeiten oder schaffst dir einen besonders leisen Rasenroboter an. Die cleveren Helfer erleichtern die Gartenarbeit nicht nur um ein Vielfaches, sondern garantieren auch den Frieden in der Nachbarschaft. Doch auch hier gibt es Unterschiede, sodass sich beim Kauf definitiv ein Blick auf die Geräuschemissionen lohnt. In jedem Fall ist es auch ratsam, die örtlichen Gegebenheiten beim Ordnungsamt zu erfragen.